|
|||||||
![]() |
|||||||
Allgemeine GeschäftsbedingungenAllgemeine Geschäftsbedingungen für Bonitätsauskünfte1. Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Teilnahme am Online-Dienst der Kredit-Control GmbH, Gritznerstr. 11, 76227 Karlsruhe (nachfolgend Auftragnehmer oder AN genannt) zu deren Zustimmung jeder Teilnehmer verpflichtet wird/wurde. 2. Ausschließlichkeit Es gelten ausschließlich und in vollem Umfang die AGB des AN. Entgegenstehenden Bedingungen des Kunden wird wider-sprochen. Der Kunde ist zur Nutzung der Auskunftsdienste nur berechtigt, wenn er diese AGB uneingeschränkt akzeptiert. 3. Anpassung der Geschäftsbedingungen 3.1 Der AN behält sich das Recht vor, die Geschäftsbedingungen zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden zumutbar ist. Die Änderung der Geschäftsbedingungen gilt vom Kunden als genehmigt, wenn er den Auskunftsdienst nach Kenntnis und in Kraft treten der Änderung weiterhin nutzt. 3.2 Der AN behält sich vor, die Preise in angemessenem Umfang anzupassen. Die geänderten Preise gelten vom Kunden als genehmigt, wenn er den Auskunftsdienst nach Kenntnis und in Kraft treten der Änderung weiter nutzt. 4. Leistungsumfang 4.1 Mit der Internetplattform www.kredit-control.de stellt der AN einen Online-Dienst zur Bestellung von Wirtschaftsauskünften und zur Prüfung von Privatpersonen mit Auskünften bereit. Die Lieferung der Auskünfte erfolgt online oder als e-mail. 4.2 Auskünfte werden nur in dem Umfang erteilt, wie diese für die Datenlieferanten des AN im rechtlich zulässigen Umfang und im Rahmen ihres betriebsüblichen Erkundigungsdienstes möglich und die nach dem Ermessen von den Datenlieferanten des AN für die Beurteilung zu wirtschaftlichen Verhältnissen wesentlich sind. Ein Recht auf die Angabe, von wem die Informationen stammen und wie sie beschafft wurden, besteht nicht. Dem Kunden obliegt die verantwortungsvolle Verwertung und Interpretation der Daten im Sinne des schutzwürdigen Interesses der betroffenen Personen und Firmen. Die übermittelten Daten dienen lediglich zur Unterstützung für eine Kreditentscheidung. Eine Entscheidung liefert der AN nicht. Diese obliegen ausschließlich dem Kunden im Rahmen seiner Entscheidungspolitik. 4.3 In begründeten Ausnahmefällen darf der AN die Erstellung von Auskünften ablehnen. 5. Leistungsverzögerung 5.1 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem AN die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, der Ausfall von Kommunikationsnetzen, technischen Störungen/bedingten Leistungsverzögerungen bei einem/mehreren Datenlieferanten, Störungen im Bereich der Dienste der Internetprovider, usw. hat der AN auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den AN, die Lieferung bzw. die Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit und Ablaufzeit hinauszuschieben. 5.2 Im Falle der Unmöglichkeit der Leistung durch den AN - z.B. durch Einstellung der Datenlieferung - entstehen keine Schadenersatzansprüche seitens des Kunden gegenüber dem AN, sofern dieser die Nichtlieferung von Daten nicht zu vertreten hat. Dem AN bleibt vorbehalten, jederzeit die Lieferanten von Wirtschaftsauskünften und/oder Negativdaten über Privatpersonen und Firmen zu wechseln. 5.3 Durch obige Leistungsverzögerungen oder -störungen stehen dem Kunden keinerlei Schadenersatzansprüche zu, es sei denn, der Schaden wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht. 6. Zahlungsbedingungen 6.1 Die Dienstleistungen des AN erfolgen gegen Rechnung, Lastschrift oder Vorkasse bei allen anderen Dienstleistungen. Entgelte, insbesondere Zahlungen für im Kundencenter bestellte Auskünfte, sind sofort fällig. 6.2 Abrufe des Kunden, deren Mitbenutzer oder Abrufe die auf Grund einer unsachgemäßen Aufbewahrung der Zugangsdaten durch den Kunden oder deren Mitbenutzer entstanden sind, werden dem Kunden mit seiner aktuell gültigen Preisliste berechnet. 7. Datenschutz 7.1 Nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) setzt die Übermittlung personen- und firmen-bezogener Daten voraus, dass der Empfänger sein berechtigtes Interesse an der Kenntnis der Daten glaubhaft darlegt. Der Kunde verpflichtet sich im Hinblick auf die in den Auskünften enthaltenen personen- und firmen-bezogenen Daten, diese nur bei Vorliegen des berechtigten Interesses anzufordern und die Gründe für das Vorliegen sowie die Mittel für ihre glaubhafte Darlegung anzugeben. Der AN und seine Datenlieferanten sind berechtigt, die Zulässigkeit der Übermittlung personen- und firmen-bezogener Daten und das Vorliegen des berechtigten Interesses der Anfrage durch geeignete Stichprobenverfahren gemäß § 10 Abs.4 BDSG festzustellen und zu prüfen. Dafür verpflichtet sich der Auftraggeber die Gründe für das Vorliegen eines berechtigten Interesses je Anfrage mit einer Aufbewahrungsdauer von mindestens 5 Jahren aufzuzeichnen. 7.2 Der Kunde darf die übermittelten Daten nur für den Zweck verarbeiten oder nutzen, zu dessen Erfüllung sie ihm übermittelt wurden. Eine Verarbeitung oder Nutzung für andere Zwecke oder für Zwecke Dritter ist ausgeschlossen. Insbesondere ist eine Weitergabe der Daten in unveränderter oder weiterverarbeiteter Form nicht gestattet. 8. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 8.1 Die übermittelten Informationen sind nur für den Kunden selbst bestimmt und dürfen von ihm an Dritte, mit Ausnahme der für ihn tätigen Berater (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer), nicht weitergegeben werden. Eine Verwendung im Prozess ist ausgeschlossen. 8.2 Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zugeordneten Zugangsdaten vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen, die Leistungen nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere den Versuch zu unterlassen, Informationen und Daten unbefugt abzurufen und in Datennetze unbefugt einzudringen. Der Kunde verpflichtet sich, nachdem er sich zum ersten mal in seinen Kundenbereich eingeloggt hat, sein Passwort zu ändern um sicherzustellen, dass nur er alleine Zugang zu seinem Kredit-Control-Kundenbereich hat. 8.3 Dem Kunden obliegt in jedem Einzelfall die Prüfung der Identität zwischen der angefragten Person oder Firma und derjenigen Daten, die dem AN und dessen Datenlieferanten übermittelt werden. 8.4 Der Kunde ist verpflichtet, aussagefähige Angaben zur Identifizierung der angefragten Person oder Firma zu liefern. 8.5 Erkennt der Kunde, dass die Identität zwischen der angefragten Person oder Firma und der Person oder Firma, zu der Daten übermittelt wurden, im Einzelfall nicht gegeben ist, so besteht bezüglich der übermittelten Daten ein absolutes Nutzungsverbot. 9. Haftung 9.1 Soweit nicht nachfolgend ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, besteht keine Verpflichtung des AN zur Leistung von Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund. Die vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. 9.2 Für das von dem AN verwaltete, von anderen Teilnehmern, aus öffentlichen Verzeichnissen und sonstigen Quellen stammende Daten- bzw. Auskunftsmaterial übernimmt der AN sowohl vom sachlichen Inhalt als auch von der Vollständigkeit her grundsätzlich keine Haftung. 9.3 Bei Auskünften mit unrichtigem oder unvollständigem Inhalt, Hör-, Eingabe-, Übertragungs- und Übermittlungsfehlern, Identitätsverwechslungen, bei unvollständigen Angaben zur Person und Firmen, unrichtigen oder unvollständigen Auskünften infolge technischer Mängel oder Teilausfall oder vollständigem Zusammenbruch der Auskunftsbereitschaft aus technischen Gründen beschränkt sich die Haftung des AN auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln. 9.4 Sollte trotz des vereinbarten Haftungsausschlusses eine gesetzliche Haftung eintreten, ist diese auf einen Höchstbetrag von EURO 1.000,-- pro Jahr beschränkt. Dieser Höchstbetrag gilt auch für Serien-fälle. 9.5 Etwaige Ansprüche der vorgenannten Art verjähren innerhalb von 6 Monaten ab Auskunftserteilung. 9.6 Verstößt ein Kunde gegen vertragliche Verpflichtungen, insbesondere durch missbräuchlichen Abruf von Daten oder miss-bräuchliche Verwendung von Auskünften, begründet dies Schadensersatzansprüche des AN gegenüber dem Kunden. Dies gilt auch für den Fall, dass der AN selbst von Dritten in Anspruch genommen wird. 10. Dauer des Vertrages Der AN ist in folgenden Fällen zur sofortigen Einstellung der Auskunftserteilung und fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt: bei schuldhaftem Verstoß des Kunden bzw. der von ihm beauftragten Mitarbeiter gegen Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Dazu gehören auch Verstöße des Kunden gegen das Bundesdatenschutzgesetz, bei schuldhaft falschen oder unvollständigen Angaben im Zusammenhang mit dem Abschluss des Vertrages, wenn bei dem Kunden oder in der Person seines gesetzlichen Vertreters ein wichtiger Grund gegeben ist, z.B. wenn dieser mit negativen Merkmalen in Erscheinung tritt. Verträge sind Jahresverträge und beinhalten Bonitätsauskunfts- und Inkassodienstleistungen. Bestellte Bonitätsprodukte können innerhalb eines Jahres aufgebraucht werden. Nach Ablauf des Jahresvertrags bleiben nicht aufgebrauchte Bonitätsprodukte erhalten. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr sollten er nicht 3 Monate vor Ablauf gekündigt werden. Bei Vertragsverlängerung wird der Jahresbeitrag (jährliche Mitgliedsgebühr) fällig. Sollte ein Kunde den Vertrag kündigen und nicht alle erstmals oder nachträglich bestellten Auskünfte bis Vertragsende nutzen, dann besteht keine Rückzahlungspflicht seitens des AN. 11. Bestellungen von Bonitätsanfragekontingenten bei Vertragsabschluss und innerhalb des Vertrages 11.1. Der Kunde hat die Möglichkeit im Rahmen seines Vertrages Bonitätsanfragekontingente zu bestellen oder nachzubestellen. Jenes kann er/sie innerhalb des Kunden Log-in Bereiches vornehmen. Dabei gelten die Preise die bei Vertragsabschluss festgelegt wurden. Mit dem Abschicken des Bestell-/Nachbestellformulars innerhalb des Kunden Log-In Bereichs akzeptiert der Kunde erneut die AGB´s des AN und verpflichtet sich dadurch zur Zahlung des neu bestellten/nachbestellten Bonitätsanfragekontingents. Bei Bestellung/Nachbestellung von Bonitätsanfragekontingenten generiert das System eine Rechnung die für den Kunden innerhalb seines Log-In Bereiches angezeigt-, und sofort fällig wird. Sollte ein Kunde einmal bestellte Bonitätsanfragepakete nicht vollständig aufbrauchen, dann besteht keine Rückzahlungsverpflichtung seitens des AN. 11.2. Der Kunde hat die Möglichkeit bei Vertragsabschluss eine gewünschte Anzahlt von Bonitätsauskünften als Paket zu bestellen. Die bestellte Anzahl von Auskünften und der Preis pro Auskunft werden im Vertrag festgehalten. Die Anzahl der bestellten Auskünfte werden mit dem Preis pro Auskunft multipliziert und dem Kunden direkt nach Vertragsabschluss im vollem Umfang in Rechnung gestellt und ist sofort fällig. Sollte ein Kunde einmal bestellte Bonitätsanfragepakete nicht vollständig aufbrauchen, dann besteht keine Rückzahlungsverpflichtung seitens des AN. 12. Datentests Der Kunde hat die Möglichkeit ein Testbonitätskontingent für einen gewissen Zeitraum zu bestellen um die Daten des AN zu einem bestimmten Testpreis zu testen. Dabei werden der Zeitumfang und der Preis für das Testkontingent innerhalb des Kundenvertrages bestimmt. Das Testkontingent ist in voller Höhe zu bezahlen. Sollte ein Kunde den Datentest vorzeitig abbrechen und nicht alle bestellten Auskünfte nutzen, dann besteht keine Rückzahlungspflicht seitens des AN. 13. Aufrechnung, Abtretung, Zurückbehaltung Die Abtretung der vertraglichen Ansprüche ist ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten und der Aufrechnung ist nur möglich bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen. Bei Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Kunden besteht kein Anspruch des Kunden auf die Erstattung noch nicht verbrauchter Vorauszahlungen / Auskunftskontingente. 14. Erfüllungsort und Gerichtstand 14.1 Erfüllungsort ist Karlsruhe. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Karlsruhe, soweit es sich um Vollkaufleute handelt. 14.2 Das gesamte Vertragsverhältnis unterliegt deutschem Recht, unabhängig davon, ob der Auftraggeber einem anderen Recht unterliegt. 15. Inkasso Auftragsdienstleistung Der Auftragnehmer Kredit-Control GmbH, Gritznerstr. 11, 76227 Karlsruhe, im folgenden AN genannt, übergibt Zug um Zug Inkassofälle an ein Inkasso Partnerunter-unternehmen, welches wiederum das außergerichtliche Mahnverfahren sowie die Inkassotätigkeit in Vollmacht des Auftraggebers, im folgenden auch AG genannt, für unbestrittene und nicht ausgeklagte, sowie auch für bereits titulierte Forderungen gegen Schuldner innerhalb Deutschlands übernimmt. Der AN verfügt selbst nicht über die erforderliche Inkassolizenz um Inkassofälle bei-zutreiben. Der AN tritt lediglich als Inkasso-Auftragsdienstleister in Erscheinung. Dabei gibt der AN selbst keinerlei Rechtsberatung. Das Inkasso-Partnerunternehmen des AN verfügt über alle erforderlichen Lizenzen. Alle Inkassofälle werden ausschließlich von dem Inkasso-Partnerunternehmen des AN abgewickelt/beigetrieben. Der Inkasso-Partner des AN übernimmt aufgrund eines vom Auftraggeber in der Regel schriftlich erteilten Auftrags die Einziehung im Verzug befindlicher sowie titulierter Forderungen. 16. Schlußbestimmungen Sollte eine der Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der gesamten AGB im übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien haben an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine rechtlich zulässige und wirksame Bestimmung zu setzen, welche geeignet ist, den mit der unwirksamen Bestimmung beabsichtigten Erfolg soweit wie möglich zu erreichen. © Kredit-Control GmbH |
|||||||